Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
stackteam
(Inh: Lars Bauer)
℅ Steamwork
Roonstr. 23 A
76137 Karlsruhe
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(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
§ 1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen Prozessoptimierung, Tool-Integration und Automatisierung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
a) Beratung und Analyse
Beratung zur Auswahl, Strukturierung und Implementierung eines geeigneten digitalen Tool-Stacks.
Analyse und Dokumentation bestehender Geschäftsprozesse, Systeme und organisatorischer Abläufe.
Identifizierung von Optimierungspotenzialen, insbesondere im Hinblick auf Automatisierung, Effizienzsteigerung und Einsatz von KI-Technologien.
b) Technische Einrichtung und Integration
Einrichtung, Konfiguration und Verknüpfung von Drittanbieter-Tools (z. B. CRM-, Kommunikations-, Projektmanagement- und Automatisierungsplattformen).
Erstellung und Implementierung standardisierter oder individueller Automations-Workflows.
Unterstützung bei Einrichtung, Konfiguration und Übergabe von Accounts, Domains, Kommunikationssystemen und API-basierten Integrationen.
c) KI-gestützte Prozessoptimierung
Identifizierung und Implementierung von Einsatzmöglichkeiten für KI-gestützte Tools und Workflows.
Erstellung und Einrichtung KI-basierter Automationen, z. B. für Dokumentenerkennung, Content-Generierung oder Workflow-Optimierung.
Beratung zu Best Practices, Risiken und Grenzen des KI-Einsatzes.
d) Projektbegleitung und Support
Begleitende Unterstützung während der Umsetzung sowie technische und organisatorische Hilfestellungen.
Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit dem implementierten Tool-Stack und den neuen Prozessen.
Unterstützung bei Fehleranalyse, Anpassungen und Weiterentwicklung der eingerichteten Systeme.
e) Sonstige Leistungen
Erstellung einfacher digitaler Inhalte im Rahmen der Tool-Einrichtung (z. B. Formulare, Automations-Templates, Standardtexte).
Zusammenarbeit mit und Steuerung von Subunternehmern und Freelancern zur Durchführung einzelner Aufgabenbereiche.
Weitere Dienstleistungen nach individueller Vereinbarung, sofern diese in den Bereich Beratung, Einrichtung oder Automatisierung fallen.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die fehlerfreie oder dauerhafte Funktionsweise der eingesetzten Software- und Systemlandschaft oder das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Kennzahlen, wird nicht geschuldet. Eine Abnahme im Sinne eines Werkvertrages findet nicht statt; werkvertragliche Ansprüche, insbesondere Mängelbeseitigungs- oder Nacherfüllungsansprüche, sind ausgeschlossen.
2.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die von ihm eingerichteten Systeme, Workflows, Automationen oder Integrationen nach Beendigung des Auftrags fortlaufend zu überwachen, zu prüfen oder auf Funktionsfähigkeit zu kontrollieren. Support-, Überwachungs- oder Wartungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder im Rahmen eines gebuchten Support- oder Retainer-Pakets.
2.7 Die vom Auftragnehmer angebotenen Pauschalangebote (z. B. „Start now-Pakete") sind standardisierte Dienstleistungspakete mit fest definiertem Tätigkeitsumfang. Sie beinhalten die Durchführung bestimmter Arbeiten (Einrichtung, Konfiguration, Automatisierung, Optimierung) ohne Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder einer dauerhaft fehlerfreien Systemfunktion.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer haftet für daraus resultierende Verzögerungen nicht. Mehraufwand des Auftragnehmers aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers wird nach Aufwand gesondert vergütet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen auszusetzen.
§ 4 Vergütung
4.1 Die Vergütung der Leistungen wird individualvertraglich oder durch den Erwerb eines definierten Leistungspakets festgelegt. Preise für standardisierte Pakete können vom Auftragnehmer online veröffentlicht und jederzeit angepasst werden. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung bzw. des Paketkaufs.
4.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Vergütungen vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Dies gilt insbesondere für Pauschalpakete, Festpreisangebote sowie über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) abgewickelte Buchungen.
4.3 Bei projektbezogenen Leistungen kann der Auftragnehmer Anzahlungen und/oder Teilrechnungen verlangen. Die Höhe und Fälligkeit werden individualvertraglich festgelegt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Eingang der vereinbarten Anzahlung auszusetzen.
4.4 Bei nach Aufwand abgerechneten Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu erstellen (§ 614 BGB). Maßgeblich sind die dokumentierten Arbeitszeiten und Tätigkeitsnachweise des Auftragnehmers.
4.5 Rechnungen werden dem Auftraggeber elektronisch (z. B. per E-Mail oder über ein Abrechnungssystem, etwa Stripe) übermittelt. Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, ist die Vergütung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.6 Der Auftraggeber kommt ohne weitere Mahnung nach Ablauf des Zahlungsziels in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale zu verlangen.
4.7 Bei Zahlungsverzug oder berechtigten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall entsprechend.
4.8 Bei Zahlung über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) gelten ergänzend deren AGB und technischen Vorgaben. Transaktionsgebühren trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.9 Für wiederkehrende Leistungen wie monatliche Retainer, Support-Pakete oder Abonnements gelten die jeweils vereinbarten Abrechnungsintervalle. Die Abrechnungsperiode verlängert sich automatisch um den vereinbarten Zeitraum, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
4.10 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche zu, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
5.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Fehlfunktionen oder Änderungen der von Drittanbietern bereitgestellten Software, Plattformen, APIs, Module oder Systemumgebungen, die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt oder konfiguriert werden. Dies umfasst insbesondere API-Änderungen, Funktionsupdates, Rate Limits, Zugriffsbeschränkungen, Systemfehler, Datenverluste oder sonstige Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Anpassungen, Fehlerbehebungen oder Neuimplementierungen aufgrund solcher Drittanbieter-Änderungen stellen zusätzliche Leistungen dar und werden gesondert vergütet.
5.4 Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die regelmäßige und angemessene Sicherung seiner Daten. Eine Pflicht des Auftragnehmers zur Erstellung, Prüfung oder Aufbewahrung von Backups besteht nicht. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste oder Datenbeschädigungen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
7.3 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne Abschluss einer solchen Vereinbarung dürfen entsprechende Tätigkeiten nicht durchgeführt werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
8.5 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Zugänge, Berechtigungen, Systeminformationen und Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit und Verwaltung dieser Zugangsdaten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Missbrauch solcher Zugangsdaten entstehen.
8.6 Der Auftraggeber ist nach Abschluss der Leistungen verpflichtet, nicht mehr benötigte Zugänge oder Berechtigungen zum Schutz seiner Systeme unverzüglich zu deaktivieren oder anzupassen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Zugangsdaten oder Konfigurationen nach Vertragsende aufzubewahren.
AGB - Stand: 01.01.2025